Der Weg zum eigenen Dämpfer Wenn Sie als Jäger in Deutschland einen
Schalldämpfer für Ihre Jagdwaffe erwerben wollen, brauchen Sie eine
behördliche Erlaubnis. Der Antragsweg entspricht dabei dem, was beim Erwerb
einer dritten Kurzwaffe auf Jagdschein auf Sie zukommt. Im Unterschied zum
Erwerb einer Langwaffe müssen Sie dem Amt gegenüber nachweisen, warum Sie den
Schalldämpfer benötigen. Unabdingbar:
Sachkunde, Zuverlässigkeit und Bedürfnis Wenn Sie einen Schalldämpfer für eine
erlaubnispflichtige Waffe beantragen wollen, müssen Sie dafür die
erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und ein Bedürfnis nachweisen. Durch
den gültigen Jagdschein sind Sachkunde und Zuverlässigkeit im Regelfall
unstrittig. Das für die Bewilligung erforderliche Bedürfnis
nachzuweisen, erfordert dagegen mehr Aufwand. Dass der Dämpfer das Jagen
erleichtert oder zum Schutz der Ohren sinnvoll ist, sieht die Waffenbehörde
meist nicht als ausreichend an. Es muss im Regelfall nachgewiesen werden, dass
er unabdingbar ist, dem Antragsteller die Jagdausübung ohne Schalldämpfer
also nicht zugemutet werden kann. Gehörschaden
als Bedürfnis Da alle jagdpraktischen Erwägungen eher
relativer Natur sind, erkennen die zuständigen Verwaltungsbehörden regelmäßig
nur gesundheitliche Gründe an. Klassische Fälle sind z. B. bestimmte
vorbestehende schwere Gehörschäden, die es notwendig machen, jede vermeidbare
Belastung vom Ohr fernzuhalten. Aber auch ohne vorliegende Schädigung wurden
und werden bei entsprechender Argumentation bereits zahlreiche
Erwerbsgenehmigungen für Schalldämpfer erteilt. Der Schlüssel
zum Erfolg Die Erfahrung zeigt, dass eine möglichst
umfassende, schlüssige Begründung mit Abstützung auf die Stellungnahmen
entsprechend sachverständiger Experten die Erfolgschancen deutlich erhöhen.
Da die Unabdingbarkeit der Verwendung eines Schalldämpfers zumeist auf
gesundheitliche Aspekte gestützt wird, kommt neben dem unverzichtbaren
juristischen Rahmen insbesondere auch den medizinischen Ausführungen eine Schlüsselrolle
zu. Die häufig in diesem Zusammenhang von einem nicht näher mit der Thematik
vertrauten Fachärzten für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde beigebrachten Atteste
sind dabei oftmals so allgemein gehalten und wenig aussagekräftig, dass ihr
Einfluss leider gering bleibt. Gutachten vom Profi Ich unterstütze Sie gerne als Sachverständiger
bei der Beantragung Ihres Schalldämpfers. Durch gutachterliche Stellungnahmen
und die Benennung als Sachverständiger in vielen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
verfüge ich über einen entsprechenden Erfahrungsschatz, der Ihre Chancen auf
einen positiven Bescheid deutlich erhöht. Durch eine Vielzahl von
Veröffentlichung als Fachautor zum Thema Schalldämpfer und die Durchführung
von Demonstrations-Veranstaltungen auch für Behörden verfüge ich über ein
hohes Renommee, das Ihrem Antrag ein größeres Gewicht verleiht. Im Gegensatz
zu vielen Fachleuten aus Einzeldisziplinen garantiere ich Ihnen als Arzt,
Waffensachverständiger und aktiver Jäger einen breiten
Qualifikationshintergrund. Erst die Betrachtung aus diesen verschiedenen
Blickwinkeln erlaubt es, die Möglichkeiten und Grenzen von Schalldämpfern
unter Einbeziehung der jagdpraktischen Wirklichkeit zu beurteilen. Bei komplexeren Verfahren helfe ich Ihnen gerne
dabei, die Aussagen mehrerer beteiligter Experten zu harmonisieren. Gerade
auch bei der Erstellung von Attesten durch ihren behandelnden HNO-Arzt kann
ich bereits im Vorfeld fachlich beraten, um die richtigen Formulierungen und
Inhalte sicherzustellen. Bei Bedarf verfüge ich über ein Netzwerk an
anerkannten Experten, die für spezielle Fragestellungen hinzugezogen werden
können. Praxisdemonstration
bei Gerichtsverfahren Als benannter Sachverständiger führe ich gerne
praktische Schalldämpfer-Demonstrationen bei Gerichtsverfahren durch – ein
Schlüsselerlebnis, das den Richtern zuverlässiger als jeder Fachvortrag die
Angst vor dem vermeintlichen Wilderer-Werkzeug nimmt. Für Schalldruckpegel-Messungen kann auf
geeignetes Messinstrumentarium zurückgegriffen werden. Nutzen
Sie die Expertise für Ihr Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren! Gerne kann auch eine Beratung
bereits im Vorfeld stattfinden. Schreiben Sie an: Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der
Tätigkeit. Achtung: Bitte wenden Sie sich für eine fachjuristische Beratung und Vertretung an einen Rechtsanwalt. Auch hier sind besondere Fachkenntnis und Erfahrung von unschätzbarem Wert für Ihre Erfolgsaussichten. Bei Bedarf vermittele ich Ihnen gerne Rechtsanwälte, bei denen Sie in guten Händen sind.
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