Der Weg zum eigenen Dämpfer

 

Wenn Sie als Jäger in Deutschland einen Schalldämpfer für Ihre Jagdwaffe erwerben wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Der Antragsweg entspricht dabei dem, was beim Erwerb einer dritten Kurzwaffe auf Jagdschein auf Sie zukommt. Im Unterschied zum Erwerb einer Langwaffe müssen Sie dem Amt gegenüber nachweisen, warum Sie den Schalldämpfer benötigen.

 

Unabdingbar: Sachkunde, Zuverlässigkeit und Bedürfnis

Wenn Sie einen Schalldämpfer für eine erlaubnispflichtige Waffe beantragen wollen, müssen Sie dafür die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und ein Bedürfnis nachweisen. Durch den gültigen Jagdschein sind Sachkunde und Zuverlässigkeit im Regelfall unstrittig.

Das für die Bewilligung erforderliche Bedürfnis nachzuweisen, erfordert dagegen mehr Aufwand. Dass der Dämpfer das Jagen erleichtert oder zum Schutz der Ohren sinnvoll ist, sieht die Waffenbehörde meist nicht als ausreichend an. Es muss im Regelfall nachgewiesen werden, dass er unabdingbar ist, dem Antragsteller die Jagdausübung ohne Schalldämpfer also nicht zugemutet werden kann.

 

Gehörschaden als Bedürfnis

Da alle jagdpraktischen Erwägungen eher relativer Natur sind, erkennen die zuständigen Verwaltungsbehörden regelmäßig nur gesundheitliche Gründe an. Klassische Fälle sind z. B. bestimmte vorbestehende schwere Gehörschäden, die es notwendig machen, jede vermeidbare Belastung vom Ohr fernzuhalten. Aber auch ohne vorliegende Schädigung wurden und werden bei entsprechender Argumentation bereits zahlreiche Erwerbsgenehmigungen für Schalldämpfer erteilt.

 

Der Schlüssel zum Erfolg

Die Erfahrung zeigt, dass eine möglichst umfassende, schlüssige Begründung mit Abstützung auf die Stellungnahmen entsprechend sachverständiger Experten die Erfolgschancen deutlich erhöhen. Da die Unabdingbarkeit der Verwendung eines Schalldämpfers zumeist auf gesundheitliche Aspekte gestützt wird, kommt neben dem unverzichtbaren juristischen Rahmen insbesondere auch den medizinischen Ausführungen eine Schlüsselrolle zu. Die häufig in diesem Zusammenhang von einem nicht näher mit der Thematik vertrauten Fachärzten für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde beigebrachten Atteste sind dabei oftmals so allgemein gehalten und wenig aussagekräftig, dass ihr Einfluss leider gering bleibt.

 

 

Gutachten vom Profi

 

Ich unterstütze Sie gerne als Sachverständiger bei der Beantragung Ihres Schalldämpfers. Durch gutachterliche Stellungnahmen und die Benennung als Sachverständiger in vielen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verfüge ich über einen entsprechenden Erfahrungsschatz, der Ihre Chancen auf einen positiven Bescheid deutlich erhöht. Durch eine Vielzahl von Veröffentlichung als Fachautor zum Thema Schalldämpfer und die Durchführung von Demonstrations-Veranstaltungen auch für Behörden verfüge ich über ein hohes Renommee, das Ihrem Antrag ein größeres Gewicht verleiht. Im Gegensatz zu vielen Fachleuten aus Einzeldisziplinen garantiere ich Ihnen als Arzt, Waffensachverständiger und aktiver Jäger einen breiten Qualifikationshintergrund. Erst die Betrachtung aus diesen verschiedenen Blickwinkeln erlaubt es, die Möglichkeiten und Grenzen von Schalldämpfern unter Einbeziehung der jagdpraktischen Wirklichkeit zu beurteilen.

Bei komplexeren Verfahren helfe ich Ihnen gerne dabei, die Aussagen mehrerer beteiligter Experten zu harmonisieren. Gerade auch bei der Erstellung von Attesten durch ihren behandelnden HNO-Arzt kann ich bereits im Vorfeld fachlich beraten, um die richtigen Formulierungen und Inhalte sicherzustellen. Bei Bedarf verfüge ich über ein Netzwerk an anerkannten Experten, die für spezielle Fragestellungen hinzugezogen werden können.

 

 

Praxisdemonstration bei Gerichtsverfahren

 

Als benannter Sachverständiger führe ich gerne praktische Schalldämpfer-Demonstrationen bei Gerichtsverfahren durch – ein Schlüsselerlebnis, das den Richtern zuverlässiger als jeder Fachvortrag die Angst vor dem vermeintlichen Wilderer-Werkzeug nimmt.

Für Schalldruckpegel-Messungen kann auf geeignetes Messinstrumentarium zurückgegriffen werden.

 

 

 

Nutzen Sie die Expertise für Ihr Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren!

 

Gerne kann auch eine Beratung bereits im Vorfeld stattfinden.

 

Schreiben Sie an:

schalldaempfer@email.de

 

 

Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit.

 

 

Achtung: Bitte wenden Sie sich für eine fachjuristische Beratung und Vertretung an einen Rechtsanwalt. Auch hier sind besondere Fachkenntnis und Erfahrung von unschätzbarem Wert für Ihre Erfolgsaussichten. Bei Bedarf vermittele ich Ihnen gerne Rechtsanwälte, bei denen Sie in guten Händen sind.